Kosten

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Siegen, bieten Ihnen natürlich die Möglichkeit, sich bei einer kurzen, kostenfreien Anfrage in Form eines unverbindlichen Informationsgesprächs einen ersten Überblick über die möglichen Kosten zu verschaffen. Erst im Rahmen einer anschließend gegebenenfalls folgenden Beratung fallen weitere Kosten an.

Zunächst klären wir im kostenbezogenen Informationsgespräch mit Ihnen die Frage, ob Sie selbst überhaupt die entstehenden Kosten in Gestalt der Rechtsanwaltsgebühren sowie etwaiger Gerichtskosten oder Verfahrenskosten zu tragen haben.


Rechtsschutzversicherung

Hierbei ist zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung) eingreift. Es kann bereits aus diesem Grunde ein Anspruch darauf bestehen, dass ein Dritter – in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung – die Kosten zu übernehmen hat. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Mandanten sämtlicher Rechtsschutzversicherungsgesellschaften. Auch kümmern wir uns für Sie um die Einholung einer Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung und führen die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft.


Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Des Weiteren ist zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. In diesem Fall werden die entstehenden Kosten entweder vorübergehend oder dauerhaft von Seiten der Staatskasse übernommen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein solcher Anspruch nicht nur für Bezieher beispielsweise von Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bestehen kann. Vielmehr handelt es sich um eine an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse anknüpfende Leistung, die auch anderen Personenkreisen offen steht. Bei Bewilligung von Beratungshilfe fällt lediglich ein vom Mandanten zu zahlender Eigenanteil in Höhe von 15,00 € an.


Selbstzahler

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, also das Anwaltshonorar, ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt und festgelegt.

Beratung

Die reine Rechtsberatung, also die Einholung eines Rechtsrats ohne im Anschluss erfolgende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung gegenüber Dritten, meist der Gegenseite, löst lediglich eine Beratungsgebühr aus. Diese beläuft sich, der Regelung in § 34 Abs. 1 RVG entsprechend, der Höhe nach auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer für ein erstes Beratungsgespräch. Sie kann jedoch je nach Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit nach Ermessen des Anwalts auch geringer angesetzt werden.

Vertretung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Gebühren für die Beratung im Falle einer Vertretung durch den Anwalt in dieser Angelegenheit angerechnet. Sie sind also nicht zusätzlich zu entrichten. Je nach Ausgang des Verfahrens haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Erstattung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite. Darüber klären wir Sie natürlich im persönlichen Gespräch auf.

Im Rahmen einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung durch die Siegener Rechtsanwaltskanzlei Schäfer ist zwischen dem Sozialrecht und den meisten anderen Rechtsgebieten hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren zu unterscheiden.

Im Sozialrecht ist – bis auf wenige Ausnahmefälle – gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach einem feststehenden Gebührenrahmen abzurechnen, der eine Mindest- sowie eine Maximalgebühr vorsieht. Die tatsächliche Gebührenhöhe bemisst sich dann im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit in Höhe eines Betrages, der innerhalb dieses Rahmens liegt. Hinzu kommen die Kosten für Auslagen und Mehrwertsteuer. Gerichtskosten fallen in der Regel im sozialrechtlichen Bereich nicht an.

Gerne verschaffen wir Ihnen in Ihrem konkreten Fall einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kosten.

In den meisten anderen Rechtsbereichen errechnet sich die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Dies bedeutet, dass je nach Höhe des Wertes, um den es in der konkreten Angelegenheit geht bzw. um den gestritten wird, anhand einer gesetzlich vorgegebenen Werttabelle und gesetzlich vorgegebener Gebührenwerte abzurechnen ist. Hinzu kommen die Kosten für Auslagen und Mehrwertsteuer sowie eventuell anfallende Gerichtskosten.

Gerne verschafft Ihnen RA Schäfer bei einem Gespräch in der Kanzlei in Siegen bezogen auf Ihren konkreten Fall einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kosten.

Pauschale Angaben zur Gebührenhöhe auf dieser Webseite sind wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs und Verfahrensablaufs nicht möglich.

Je nach Fallgestaltung kann auch der Abschluss einer Gebührenvereinbarung im gesetzlich zulässigen Rahmen angestrebt werden.

 

Wir sind für Sie da

Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer
Koblenzer Straße 29 . 57072 Siegen
Telefon: 0271/40587920
E-Mail: E-Mail schreiben

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