Arbeitsrecht

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels einer durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erfolgten Kündigung des Arbeitsvertrages. Auch ein Aufhebungsvertrag, eine zeitliche Befristung (sachgrundlose Befristung) oder eine Befristung mit Sachgrund kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann oft die Frage, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmäßig erfolgt ist. Unter Umständen hat eine Arbeitsvertragspartei Bedarf, eine solche Frage im Vorfeld zu klären, bevor die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgesetzt wird oder eintritt.

Mit dem Mandanten sind dann die Erfolgsaussichten zu klären, sich gegen die Kündigung oder sonstige Beendigung der Vertragsbeziehungen zu wehren. Dies kann etwa durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder Anfechtung einer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung geschehen. Zielrichtung des Mandats kann ebenfalls sein, gerade diese Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgreich durchzusetzen.

Neben und anhand der Fragen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen darf oder erfolgen hätte dürfen, und ob dies in der geschehenen Form zulässig war, ist zu erörtern, wie der Mandant rein praktisch vorgehen kann. Dabei sind Fristen zu prüfen und zu beachten. Auch die Form der Beendigung, also beispielsweise die Art und Weise einer Kündigung, bedarf der Überprüfung.
Gab es nur eine mündliche Erklärung oder liegt eine schriftliche Kündigung oder ein schriftlicher Aufhebungsvertrag vor? Wenn die Kündigung schriftlich erfolgte, wurden sonstige Formalien eingehalten? Gab es im Unternehmen einen Betriebsrat? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Greift ein Sonderkündigungsschutz? Ist auf den betroffenen Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar und liegt ein Tatbestand vor, der ein erfolgversprechendes Vorgehen des Mandanten erwarten lässt?

Sind arbeitsvertragliche Besonderheiten zu berücksichtigen oder existiert eventuell ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mit abweichenden Regelungen? Sind diese auf das streitige Arbeitsverhältnis anzuwenden?

Insbesondere sowohl bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oder Auflösungsvertrag) als auch im Falle des Ausspruchs einer Kündigung sind die Auswirkungen auf den Rechtsbereich des Sozialrechts zu berücksichtigen. Hier bedarf es kompetenter Hilfe in diesem komplizierten Rechtsbereich, um unerwünschte Nebenwirkungen durch die im Sozialgesetzbuch (SGB) und dem begleitenden Regelwerk enthaltenen rechtlichen Regelungen im Vorfeld zu vermeiden oder aber bereits eingetretene negative Folgen gegebenenfalls zu beseitigen. Es drohen dem Arbeitnehmer beispielsweise Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und negative Auswirkungen in Bezug auf andere Sozialversicherungszweige wie etwa die Krankenversicherung. Zu nennen sind hier insbesondere die oft nicht bedachten Folgewirkungen bei der Vereinbarung von Abfindungen und Urlaubsabgeltung, die eine scheinbar positive Lösung schnell in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Ebenfalls sollte im Rahmen eines Aufhebungsvertrags klargestellt sein, ob der Arbeitnehmer tatsächlich einen Nettobetrag erhält und der Arbeitgeber für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer aufkommt.

Im Zusammenhang mit der Thematik der negativen Wirkung von Aufhebungsverträgen sind eventuell entstehende Schadensersatzverpflichtungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

All dies sind Fragen, zu deren Klärung ein Rechtsanwalt herangezogen werden sollte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Siegen steht Ihnen dazu selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hinsichtlich der entstehenden Kosten beachten Sie die Rubrik „Kosten“ auf dieser Internetseite und / oder fragen sie RA Schäfer persönlich.


Vertragliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Auch die Problematiken, die sich aus den im Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls in einem anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben, sind häufig Grund und Inhalt rechtlicher Auseinandersetzungen.

Neben der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung und zur Zahlung der Vergütung inklusiver aller Vergütungsbestandteile sowie gegebenenfalls Sonderzahlungen/Gratifikationen, sind beispielsweise die Ansprüche auf Urlaub, die Rechte und Pflichten im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft zu nennen. Die Thematiken „Direktionsrecht des Arbeitgebers“ und Erteilung eines Arbeitszeugnisses in Form eines Zwischenzeugnisses oder Abschlusszeugnisses (einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis) bergen gleichfalls erhebliches Konfliktpotential.

Um in diesen Fällen beispielsweise den Ausspruch einer Abmahnung, oder die Nichtzahlung von Vergütungsbestandteilen, Zuschlägen oder Weihnachtsgeld auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen lassen und gegebenenfalls Ihre Rechte durchzusetzen oder aber unrechtmäßige Ansprüche abzuwehren, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Gleiches gilt beispielsweise für die Klärung der Fragen, ob eine Versetzung vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist, wie eine Krankmeldung rechtmäßig zu erfolgen hat und was im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu berücksichtigen ist. Auch hier ergeben sich für die letztgenannten Punkte wieder Schnittstellen zum Sozialrecht, die eine entsprechend kompetente Rechtsberatung erforderen, um unvorhergesehene negative Folgen insbesondere für den Bereich der Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu vermeiden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Siegen steht Ihnen auch dazu selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit Rechtsanwalt Schäfer.

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