Sozialrecht

Als Fachanwalt für Sozialrecht Ihr idealer, kompetenter Ansprechpartner

Durch seine jahrelange berufliche Tätigkeit und Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Sozialrechts ist Rechtsanwalt Schäfer der ideale, kompetente Ansprechpartner für Sie in diesen Fragen.

Rechtsanwalt Schäfer ist zugleich auch Fachanwalt für Sozialrecht. Als Rechtsanwalt hat er über viele Jahre erfolgreich Mandanten im Sozialrecht insbesondere aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, dem Kreis Olpe und dem Oberbergischen Kreis aber auch aus dem an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Landkreis Altenkirchen sowie dem Lahn-Dill-Kreis beraten und vertreten.

Vor seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt war er zudem in Siegen als Jurist in der Rechtsabteilung eines Sozialversicherungsträgers für die Widerspruchs- und Klageverfahren zuständig. Dadurch sind ihm die behördlichen Abläufe, Weisungen und Entscheidungsprozeduren nicht nur theoretisch, sondern auch aus der Sicht eines Praktikers geläufig. Dies kommt Ihnen nunmehr zugute, wenn Sie sich für Rechtsanwalt Schäfer als Ihren Rechtsbeistand in sozialrechtlichen Angelegenheiten entscheiden.

Ferner weist RA Schäfer langjährige Erfahrung als bundesweit tätiger Dozent u.a. in den Bereichen Sozialrecht, Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Heimrecht sowie Betreuungs- und Unterbringungsrecht auf.


Überblick über das Sozialrecht

Das Themengebiet des Sozialrechts ist insbesondere im Sozialgesetzbuch (SGB) und einem weitläufigen, verzweigten Geflecht aus Nebengesetzen, Rechtsverordnungen und nicht zuletzt auf Behördenseite auch in innerdienstlichen Weisungen und Richtlinien geregelt. Das Sozialgesetzbuch selbst besteht derzeit aus 12 Büchern; SGB I bis SGB XII.
Mit dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfügt das Sozialrecht über eine eigene Verfahrensordnung. Zuständig für gerichtliche Verfahren ist in der Regel jeweils das Sozialgericht, in den höheren Instanzen dann das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.

Bevor es aber zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, sind diesem das sogenannte Antragsverfahren und das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Sollten Sie also ein Problem mit einem Sozialversicherungsträger haben, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig kompetenten Rechtsrat bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen einzuholen und ihn gegebenenfalls mit der Vertretung zu beauftragen. In Bezug auf die entstehenden Kosten ergibt sich dabei insbesondere im Sozialrecht für Mandanten häufig die Möglichkeit, erfolgreich Beratungshilfe (BerH) zu beantragen. Die im Rahmen der Beratung und außergerichtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt entstehenden Rechtsanwaltsgebühren werden dann von Seiten der Staatskasse übernommen. Sprechen Sie den Anwalt darauf an, damit wir Ihnen die Beratungshilfe-Voraussetzungen erläutern können.

Im Rahmen gerichtlicher Vertretung durch einen Rechtsanwalt haben Sie, abhängig von Ihrer finanziellen Situation, unter Umständen auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), so dass die Gerichtskosten und eigenen Rechtsanwaltsgebühren entsprechend der gesetzlichen Regelungen von Seiten des Staates übernommen werden.


Themenbereiche des Sozialrechts

Beim Sozialrecht handelt es sich um ein breitgefächertes, vielschichtiges Themengebiet. Im Wesentlichen sind hier die Bereiche der Sozialversicherung zu nennen, die in der Regel an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anknüpfen.

Dies sind folgende Versicherungszweige:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung

Einen in der Praxis des Sozialrechts nicht zu unterschätzenden Anteil haben aber auch die diesem ebenfalls unterfallenden Lebenssachverhalte, die sich auf die

  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, hier insbesondere das Arbeitslosengeld II (im Volksmund: Hartz IV, Hartz 4 oder Jobcenter-Leistungen) – auch als sogenannte Aufstocker-Leistung – , seit 2023 das sogenannte Bürgergeld und die
  • Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

beziehen.


Arbeitslosenversicherung / Arbeitsförderung

Im Versicherungszweig der Arbeitslosenversicherung bzw. der Arbeitsförderung ergeben sich häufig rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Bewilligung der einschlägigen Entgeltersatzleistungen. Zuständiger Sozialversicherungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit (kurz: Agentur für Arbeit).

In der Vielzahl der Fälle handelt es sich dabei um das Arbeitslosengeld (ALG I). Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch das Insolvenzgeld (ehemals: Konkursausfallgeld), das Kurzarbeitergeld (KUG), Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) zu nennen.

Hier treten immer wieder rechtliche Probleme bei der Bewilligung bzw. Nichtbewilligung dieser Leistungen auf.
In diesem Zusammenhang sind zunächst beispielhaft, aber nicht abschließend aufzuführen:

  • Ablehnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Aufhebung bereits bewilligter ALG-Leistungen und
  • Rückforderung überzahlter Beträge
  • Verhängung einer Sperrzeit
  • Fehlerhafte Berechnung der Höhe oder der Bezugsdauer des ALG I
  • Fehlerhafte Einkommensanrechnung

Daneben kommt es oft zu Problemen in Zusammenhang mit der Bewilligung oder Versagung von Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Vermittlungsbudget
  • Gründungszuschuss (GZ)
  • Eingliederungszuschuss (EGZ)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten münden.

Sollten Sie also in diesem Themenbereich ein Problem haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Vereinbaren Sie also schnellstmöglich mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.


Bürgergeld, Arbeitslosengeld II
(Hartz 4) und Sozialhilfe

Auch im Bereich der Grundsicherung treten häufig rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Bewilligung der einschlägigen Leistungen auf. Dabei handelt es sich entweder um das von dem insoweit zuständigen Jobcenter gezahlte Arbeitslosengeld 2 (seit 01.01.2023: Bürgergeld) oder aber um die sogenannte Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege), für die als Träger in der Regel die Landkreise bzw. Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich zeichnen. Im Bereich der Sozialhilfe sind in Nordrhein-Westfalen überörtliche Träger der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bzw. der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Hier treten wiederholt rechtliche Probleme bei der Bewilligung bzw. Nichtbewilligung dieser Leistungen auf. In diesem Zusammenhang sind zunächst beispielhaft aber nicht abschließend zu nennen:

  • Ablehnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe,
  • Aufhebung bereits bewilligter ALG-II-Leistungen oder Leistungen der Sozialhilfe und
  • Rückforderung überzahlter Beträge,
  • Verhängung einer Sanktion, mithin Kürzung des ALG II / Minderung der Leistung,
  • Fehlerhafte Berechnung der Höhe des ALG II oder der Sozialhilfe, dabei insbesondere Versagung von Kosten der Unterkunft (KdU) – also die Miete wird vom Amt nicht übernommen - oder Mehrbedarfen,
  • Fehlerhafte Einkommensanrechnung / fehlerhafte Vermögensanrechnung.

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten münden.

Sollten Sie also in diesem Themenbereich ein Problem haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht, für ALG-II-Empfänger und Sozialhilfebezieher regelmäßig, ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Wenden Sie sich also schnellstmöglich an uns und vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.


Krankenversicherung

Der Sozialversicherungszweig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst den Rechtsbereich der Gesundheitsfürsorge.

Sozialversicherungsträger dieses Bereichs sind die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, TKK, Barmer, DAK-Gesundheit, diverse BKK, etc.).

Neben der Frage des Bestehens der Versicherungspflicht (die u.a. auch im Rechtsbereich der Gesetzlichen Rentenversicherung und dabei im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen eine Rolle spielt) ergeben sich Beratungsbedarf und rechtliche Probleme in Zusammenhang mit den Ansprüchen der Versicherten. Dabei sind sowohl der Anspruch auf Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen und Behandlungsformen aber auch der Anspruch auf gesetzlich zustehende Entgeltersatzleistungen zu nennen. Klassische Problemfelder sind daher:

  • Versagung der Bewilligung von Krankengeld,
  • Ablehnung der Kostenübernahme
  • Häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht münden.

Sollten Sie in diesem Themenbereich ein Problem haben, zögern Sie nicht und kontaktieren uns. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an, wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Vereinbaren Sie also schnellstmöglich mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.

Im Falle zivilrechtlicher Probleme im Rahmen einer ärztlichen Behandlung / Krankenhausbehandlung sind wir ebenfalls Ihr richtiger Ansprechpartner. Sollte also die Thematik einer Falschbehandlung / Fehlbehandlung im Raume stehen, sind wir Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen behilflich.


Pflegeversicherung

Im Versicherungszweig der gesetzlichen Pflegeversicherung, der vor allem im SGB XI geregelt ist, treten wiederholt rechtliche Probleme und insbesondere Beratungsbedarf in folgenden Bereichen auf:

  • Einstufung in Pflegegrad (früher: Pflegestufe) / Feststellung der Pflegebedürftigkeit,
  • Pflegegeld
  • Pflegewohngeld
  • Kostenübernahme für ambulante Pflege / häusliche Pflegehilfe, sogenannte Pflegesachleistung
  • Kostenübernahme bei vollstätionärer Pflege im Pflegeheim / Altersheim
  • Ansprüche auf Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Kombinationsleistungen
  • Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Umbauten
  • Aufwendungen für Pflegehilfsmittel

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten münden.

Sollten Sie also in diesem Themenbereich ein Problem oder Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Wenden Sie sich also schnellstmöglich an uns und vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.


Rentenversicherung

Der Sozialversicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befasst sich vornehmlich mit der Altersvorsorge und den entsprechenden Versorgungsleistungen. Neben den verschiedenen Arten der Rente sind dabei auch Leistungen zur Rehabilitation (Reha) zu nennen. Gesetzlich geregelt ist das Rentenversicherungsrecht insbesondere im SGB VI.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung, die wiederum in 16 Träger – u.a. Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), Deutsche Rentenversicherung Westfalen – unterteilt ist.

Neben der Frage des Bestehens der Versicherungspflicht (die u.a. auch im Rechtsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und dabei im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen eine Rolle spielt) ergeben sich Beratungsbedarf und rechtliche Probleme in Zusammenhang mit den Ansprüchen der Versicherten. Dabei sind zu nennen der Anspruch auf:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Berufsunfähigkeitsrente (Achtung: auch wenn die BU-Rente grundsätzlich abgeschafft wurde, gibt es nach wie vor Fälle, in denen diese einschlägig ist und ein solcher Anspruch besteht)
  • Witwenrente/Witwerrente (Kleine Witwenrente, Große Witwenrente)
  • Halbwaisenrente
  • Waisenrente
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht münden. Oft spielen bei der Bewilligung / Versagung von Renten ärztliche Gutachten eine Rolle. Verlassen Sie sich insoweit nicht auf eine Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation durch einen Arzt/Gutachter der Rentenversicherung. Sie haben Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit uns.

Sollten Sie also in diesem Themenbereich ein Problem oder Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Vereinbaren Sie also schnellstmöglich mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.


Unfallversicherung

Der Sozialversicherungszweig der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) befasst sich vornehmlich mit dem Themenbereich arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und somit mit den entsprechenden Versorgungsleistungen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. die diversen Berufsgenossenschaften.

Rechtsprobleme in diesem Zweig der Sozialversicherung treten vor allem bei der Feststellung bzw. Verneinung des Eintritts eines Versicherungsfalls auf. Versicherungsfälle im Rahmen der GUV sind

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Berufskrankheit (hier auch die Fälle der sogenannten „Wie Berufskrankheit“)

Des Weiteren wird oft über das „Ob“ und die Dauer des Bezugs der gesetzlich vorgesehenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gestritten. Dazu gehören z.B.:

  • Überbrückungsgeld
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Hinterbliebenenrente

Regelmäßig spielen bei der Bewilligung / Versagung von Renten ärztliche Gutachten eine Rolle. Verlassen Sie sich insoweit nicht auf eine Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation durch einen Arzt/Gutachter der Unfallversicherung. Sie haben Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung. Auch ist bei einem festgestellten, vermeintlich nicht ausreichenden Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) die Lage oft nicht aussichtslos. Sogenannte Stützrentenansprüche werden von Kollegen mit wenig Erfahrung auf diesem Gebiet gerne übersehen. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit uns.

Weitere, in diesem Kurzüberblick nicht angesprochene Problemfelder existieren, die dann häufig in ein Widerspruchsverfahren oder gar in ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten münden.

Sollten Sie also in diesem Themenbereich ein Problem oder Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verfahrenskosten abschrecken. Gerade im Sozialrecht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten und eventuell besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erläutern Ihnen dies gerne und sind bei der Antragsstellung behilflich. Mehr dazu auch auf dieser Homepage in der Rubrik „Kosten“.

Wenden Sie sich also schnellstmöglich an uns. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.

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