Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dabei ist ihr Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug beschädigt oder zerstört worden? Eventuell haben sie auch körperliche Schäden erlitten? Dadurch musste gegebenenfalls sogar ein Urlaub abgesagt werden, das Fitnessstudio konnte trotz Beitragszahlung nicht besucht werden oder es sind weitere Gegenstände im Rahmen des Unfalls beschädigt worden? Vielleicht haben Sie selbst aber auch keinen Schaden erlitten, sondern waren als Unfallverursacher für den Schaden einer anderen Person verantwortlich? Dafür möchte man Sie nun wegen des Schadenersatzes in Regress nehmen? Möglicherweise ist noch ein weiteres, hier nicht benanntes Problem aufgetreten?

Dann vereinbaren Sie schnellstmöglich mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.

Häufig ist in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dazu verpflichtet, die Ihnen durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten zu ersetzen. Lassen Sie sich daher durch Rechtsanwalt Schäfer in den Kanzleiräumlichkeiten in Siegen beraten und gegebenenfalls außergerichtlich oder gar gerichtlich vertreten.

Sollten Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angeschrieben worden sein oder sollten Sie selbst bereits mit dieser Kontakt aufgenommen haben, lassen Sie sich nicht sprichwörtlich „über den Tisch ziehen“ sondern suchen sich rechtsanwaltliche Unterstützung. Zwar ist bei recht eindeutiger Sachlage die gegnerische Versicherung oftmals „freiwillig“ bereit, eine gewisse Schadenssumme zu zahlen. Ohne Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt werden Sie jedoch in solchen Fällen in der Regel nicht alle Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche ersetzt bekommen. Die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen und sucht den eigenen Vorteil. Lassen Sie sich nicht täuschen!

Sie sollten daher schnell handeln und uns beauftragen. Dazu kontaktieren Sie uns am besten sofort telefonisch in der Kanzlei in Siegen.


Verkehrsstrafrecht

Sie sind „geblitzt“ worden oder haben ein „Knöllchen“ erhalten? Es droht ein Bußgeld oder gar der Verlust des Führerscheins? Eventuell haben sie sogar schon ein Anhörungsschreiben oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten?

Dann vereinbaren Sie schnellstmöglich mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei Rechtsanwalt Schäfer in der Kanzlei in Siegen.

Geschwindigkeitsmessungen oder Abstandsmessungen sind oft fehlerbehaftet. Daraus ergibt sich je nach Sachlage die Möglichkeit, daraus folgende Behördenentscheidungen mit rechtsanwaltlicher Unterstützung erfolgreich anzugreifen.

Solche Behördenentscheidungen können die Verhängung eines Bußgeldes, die Auferlegung von „Punkten“ über einen Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (dem früheren Verkehrszentralregister oder aber im Volksmund: „in Flensburg“) oder der sogenannte „Führerscheinentzug“ in Gestalt eines Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis sein.

Angriffspunkte können neben einer simplen Verwechslung aufgrund eines Zahlendrehers beim KFZ-Kennzeichen oder Ähnlichem häufig Verfahrensfehler oder Messfehler auf Seiten der Behörde sein. Auch ist der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit mitunter bereits verjährt.

Nur weil Sie vermeintlich auf einem „Blitzerfoto“ erkennbar sind, muss Ihre Lage nicht aussichtslos sein. Um solche Fehler auf Seiten der Behörden zu erkennen und die drohenden negativen Folgen für Sie zu vermeiden, benötigen Sie jedoch in der Regel die Unterstützung eines Rechtsanwalts.

Eile ist oftmals geboten, damit Fristen nicht verpasst werden. Sie sollten daher schnell handeln und uns beauftragen. Dazu kontaktieren Sie uns am besten sofort telefonisch in der Kanzlei in Siegen.


Verkehrsvertragsrecht

Sie haben ein Auto, ein Motorrad, E-Bike, Fahrrad oder sonstiges Fahrzeug erworben? Nun stellt sich heraus, dass Mängel vorhanden sind? Dies können eine seitens des Herstellers eingebaute „Schummel“-Software (sogenannter VW- oder Diesel-Skandal), eine durch Manipulation am Tacho hervorgerufene fehlerhafte Kilometerangabe, technische Mängel, Kratzer, Beulen oder ein sonstiger Fehler sein. Eventuell waren Sie auch der Verkäufer und nun tritt der Käufer mit der Behauptung an Sie heran, es seien bereits beim Kauf Mängel am Fahrzeug vorhanden gewesen?

Holen Sie sich rechtlichen Beistand und Rechtsrat. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Schäfer und vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich einen Termin in unsrer Kanzlei in Siegen.

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